Ab 01.01.2017 ist eine STK nun verpflichtend. Ausnahme: Defibrillatoren im öffentlichen Raum oder in Privathaushalten, die regelmäßige Selbsttests automatisiert durchführen und durch den Betreiber regelmäßig per Sichtprüfung kontrolliert werden. Alle zwei Jahre muss diese durchgeführt werden und das zugehörige Prüfprotokoll bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Nach Bedarf stellen wir Ihnen für den Zeitraum der Prüfung unseren Leihgerät zur Verfügung.